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FAQ

Die Einstufung unserer Klebestoffen in Klassen hinsichtlich ihres Brandverhaltens resultiert aus zusätzlichen Anforderungen an diese Stoffe, die in der novellierten EU-Norm PN-EN 12008 eingeführt worden sind, und die in der alten Norm nicht berücksichtigt waren. Diese Anforderung geht direkt aus der EU-Richtlinie Nr. 89/106/EWG hervor, die sich auf Baustoffe bezieht. Alle Baustoffe, an die die mit dieser EU-Richtlinie verbundenen Anforderungen gestellt sind, müssen hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Klassen eingestuft werden. Das Brandverhalten wird definiert als das Verhalten eines Erzeugnisses, das durch den Abbau die Entwicklung des Brandes/Feuers beeinflusst, der/das in den bestimmten Bedingungen auf dieses Erzeugnis wirkt. Die Einstufung in Klassen hinsichtlich des Brandverhaltens erfolgt auf Grund einer Reihe von Prüfungen, die durch die Norm PN-EN 13501-1 definiert worden sind. Ein Erzeugnis wird nach der Prüfung einer der sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E und F) zugeordnet und zusätzlich (betrifft nicht die Klasse A1) in eine Klasse hinsichtlich der Rauchentwicklung (Bezeichnung s1, s2 und s3), sowie bezüglich des Abfallens/Abtropfens (Bezeichnung d0, d1 und d2) eingestuft. Außerdem erfolgt für Bodenbeläge und für dort eingebaute Baustoffe (dazu gehören auch Fliesenkleber) eine zusätzliche Einstufung hinsichtlich des Brandverhaltens, mit der Berücksichtigung der Verwendung des Klebestoffes. Diese Einstufung ist durch einen Index „fl” (Klassen A1fl bis Ffl) unten gekennzeichnet. Unsere Klebestoffe AK 509 und AK 510 haben die Brennstoffklasse A1/A1fl, und die restlichen (AK 511 bis AK 512) die Brennstoffklasse A2-s1,d0/A2fl-s1. Aus Sicht der Vorschriften im Lande sind die zu diesen Klassen zugehörenden Erzeugnisse als unbrennbar zu bezeichnen. Sie begünstigen auf keinen Fall die Entwicklung des Brandes. Aus Sicht des Brandschutzes sind die Klebestoffe für ALPOL-Fliesen sicher und können dorthin eingebaut werden, wo eine potenzielle Brandgefahr vorhanden ist.