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FAQ

Die Abnahme von fertigen Putzen erfolgt nach der Feststellung der Übereinstimmung deren Ausführung mit dem Auftrag, dessen Gegenstand der Bauentwurf und die technische Spezifikation für die Ausführung und die Abnahme der Arbeiten, sowie die Bestandsdokumentation mit den abgestimmten Änderungen im Laufe der Putzarbeiten bestimmen. Die Abnahme der Putzarbeiten erfolgt gemäß den Anforderungen der Polnischen Norm PN-B-010110. Geprüft werden die Putzdicke, das Aussehen der Putzoberfläche, die Farbe, die Haftung am Untergrund und eventuell die Abweichungen der Oberfläche und der Kanten. Neben der Kontrolle der Senkrechten, der Winkel und der Ebenen ist auch die Qualität der ausgeführten Ebene zu prüfen und die homogene Qualität der verputzten Oberfläche zu bestätigen. Die Qualität der ausgeführten Oberfläche ist leicht zu prüfen, indem man die fertig verputze Wand mit kreisförmiger und möglichst langer Handbewegung streicht. Wird bei dieser Bewegung kein Wellen der Oberfläche ertastet, ist die Putzoberfläche gut ausgeführt. Die Putzstruktur soll flächendeckend homogen sein. Wird unter der Hand mal raue mal glatte Oberfläche ertastet, so wird dies auch nach dem Anstrich sichtbar und dieser Putz ist als nicht fachgerecht ausgeführt zu bewerten. Wenn auf der Putzoberfläche zusätzlich Gipsfeinputz aufgetragen wird oder Tapeten mit Oberflächenstruktur geklebt werden, so sind die Unterschiede in der Glätte von geringerer Bedeutung. Beim Verkleben von Belägen auf dem Gipsputz wird der Putz nicht "glatt", sondern "scharf" verrieben, ohne die Putzoberfläche zu glätten.