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FAQ

Laut der Anlage II zur Verordnung REACH dient das 16 Punkte beinhaltende Sicherheitsdatenblatt dazu, den Verbrauchern entsprechende Informationen zu geben, die für die Sicherheit im Umgang mit den als gefährlich eingestuften Substanzen und Präparaten relevant sind. Insbesondere ermöglicht das Sicherheitsdatenblatt einem Arbeitgeber zu beurteilen, ob sich auf einem Arbeitsplatz gefährliche chemische Substanzen befinden, und das Risiko, das aus ihrer Verwendung für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern resultiert, einzuschätzen. Ein Lieferant besorgt ein Sicherheitsdatenblatt auf Verlangen des Abnehmers. Das Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos als ein Papierdokument oder, wie bei uns, in elektronischer Form zu liefern. Verlangt jedoch ein Verbraucher oder eine Vertriebstelle kein Sicherheitsdatenblatt, muss dieses nicht geliefert werden, vorausgesetzt, dass die Allgemeinheit der Verbraucher über diese gefährlichen Substanzen oder Präparate ausreichend informiert ist, um notwendige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, zur Sicherheit und zum Umweltschutz treffen zu können. Auf allen Verpackungen unserer Produkte, die als reizend für Augen oder Haut eingestuft sind, befinden sich Tabellen mit auf die Art der Gefahr hinweisenden Sätzen (sogenannte R-Sätze) und mit Sätzen, die Voraussetzungen für den sicheren Gebrauch definieren (sogenannte S-Sätze).